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Immobilienkauf: Was macht eigentlich der Notar?

Beim Immobilienkauf muss der Notar Käufer und Verkäufer unparteiisch beraten

Der Verkäufer hat es beim Notar eilig. Zweimal sind ihm schon potentielle Käufer abgesprungen, die großes Interesse an seinem Apartment hatten. Jetzt sitzt er wieder mit einem Paar beim Notar. Der Preis steht fest. Der Kaufvertrag ist unterschrieben. Man ist sich sympathisch. Der Verkäufer legt die Schlüssel gleich auf den Tisch. „Bitte sehr, dann müssen wir nicht noch einen weitere Termin zur Übergabe machen.“ Der Notar beobachtet das mit kritischem Blick. „Ich muss Sie davor warnen. Sie haben Ihr Geld ja noch gar nicht.“

Beim Notar: Strenge Regeln schützen beide Parteien

Eine solche Warnung gehört zu den Aufgaben eines Notars. Ob das Haus im Grünen, die Altbauwohnung im Szene-Viertel oder das möblierte Apartment – wenn die Traum-Immobilie gefunden ist, führt kein Weg am Notar vorbei. Ohne ihn geht gesetzlich gar nichts. Es gelten strenge vertragliche Regeln, die Käufer und Verkäufer gleichzeitig schützen. Der Notar ist Jurist und Träger eines öffentlichen Amtes. Dass er einen Immobilien-Kauf notariell beurkundet, ist vom Gesetz vorgeschrieben. Dafür bekommt er 1,5 Prozent des Kaufpreises. Doch das ist noch nicht alles. Für die Bestellung eines Grundpfandrechts und die Eintragung ins Grundbuch fallen weitere Kosten an. Alle Beteiligten profitieren davon, denn der Jurist sorgt dafür, dass der Kauf korrekt und reibungslos abgewickelt wird und dass keine Partei Nachteile hat.

Ein Notar gibt keine Garantie für einen fairen Kaufpreis

Notare sind verpflichtet, den Käufer und den Verkäufer unabhängig und unparteiisch zu beraten – auch dann, wenn der Käufer ihn bezahlt, was in der Regel der Fall ist. Wollen Käufer oder Verkäufer seinem Rat nicht folgen, muss er über die Konsequenzen aufklären. Eine Garantie für einen fairen Kaufpreis oder andere Regelungen gibt der Notar allerdings nicht. Er macht auch keine Steuerberatung. „Er klärt zwar über Konsequenzen auf, prüft jedoch nicht, ob die Vereinbarungen wirtschaftlich sinnvoll sind. Im Zweifelsfall sollte man daher rechtzeitig einen Anwalt oder Steuerberater zurate ziehen“, rät der Immobilienexperte Rüdiger Grimmert von der BHW Bausparkasse.

Scheuen Sie sich nicht, dem Notar Fragen zu stellen

Wie läuft das Ganze ab? Die Beteiligten teilen dem Notar alles Wichtige für den Kaufvertrag mit. Der Jurist setzt den dann auf, schickt ihn vorab an Käufer und Verkäufer zur Prüfung und muss ihn vor der Unterzeichnung beiden Parteien vollständig vorlesen. Wenn er das nicht tut, wäre der Vertrag unwirksam. Dabei sollten die Beteiligten sich nicht scheuen, Fragen zu stellen, wenn sie etwas nicht verstehen. Nach der Unterzeichnung und Beurkundung beantragt der Notar die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch und trägt alle Unterlagen zusammen, die für einen rechtssicheren und lastenfreien Erwerb durch den Käufer erforderlich sind. Der zahlt erst, wenn dem Kauf keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ist der Kauf abgewickelt, informiert der Notar das zuständige Finanzamt, das dem Käufer den Grunderwerbsteuer-Bescheid schickt. Nur wenn die Steuer bezahlt ist, stellt das Finanzamt eine sogenannte Unbedenklichkeits-Bescheinigung aus, die für die Umschreibung einer Immobilie notwendig ist.

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Fotos: pixabay.com/Albert

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