Extra-Garantien halten häufig nicht, was sie versprechen, und bieten viele Hintertürchen
Das hört sich erst einmal harmlos an: Ein paar Euro im Monat – und die Garantie für den neuen Fernseher wird gleich mal auf fünf Jahre verlängert. Der Verkäufer lockt mit weiteren Angeboten. Das neue Gerät ist mit dieser überschaubaren monatlichen Summe zusätzlich gegen Bedienfehler, Diebstahl und Stoßschäden versichert. Da kann man doch kaum nein sagen, oder? Doch, das sollte man sogar. Denn hier werden mit meist unnötigen Sorgen Geschäfte gemacht. Zusatzgarantien halten selten, was sie versprechen. Oder der Rundumschutz hat seinen Preis; manchmal zahlt man langfristig fast so viel, wie das Gerät überhaupt wert ist.
Der Preis versteckt sich in kleinen Raten
Ein Beispiel: Ein neuer Laptop soll 1000 Euro kosten. Die normale Garantie des Herstellers läuft nach zwei Jahren aus. Um diese Frist auf fünf Jahre zu verlängern, werden noch einmal 250 Euro fällig. Ein so hoher Zusatzpreis fällt meist nicht auf, weil er sich hinter scheinbar günstigen Monatsraten von jeweils ein paar Euro versteckt. Die Kunden merken kaum, wie viel sie ausgeben. Die Stiftung Warentest kommt zu dem Fazit: „Mit einer solchen zusätzlichen Absicherung schlafen viele Verbraucher tatsächlich besser. Beschwerden zeigen aber: Kunden versprechen sich von den Zusatzgarantien oft mehr, als diese im Schadensfall tatsächlich leisten.“
Im Ernstfall kein Verlass auf Geld zurück
Im Ernstfall ist kein Verlass darauf, dass es tatsächlich Geld zurück oder Ersatz gibt. Denn technische Geräte verlieren schnell an Wert; im vierten Jahr erstattet die Versicherung dann vielleicht nur noch weniger als die Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises. Auch Schadensursachen sind immer wieder Streitthemen, denn grob fahrlässig verursachte Schäden werden in der Regel nicht bezahlt. Doch wie können Verbraucherinnen und Verbraucher beweisen, dass das neue Smartphone durch ein Missgeschick und nicht fahrlässig auf den Boden gefallen ist? Auch der Diebstahlschutz ist häufig lückenhaft und die Versicherungen halten sich ein Hintertürchen offen. Wird das Handy gestohlen, behält die Versicherung sich zum Beispiel vor, nicht zu zahlen, wenn es nicht eng am Körper getragen wurde.
Rückgaberechte auch ohne Zusatzgarantie
Wichtig zu wissen: Auch ohne Zusatzgarantien können Sie als Kundin oder Kunde verlangen, dass eine Waschmaschine, der neue Computer oder die Kamera repariert oder umgetauscht wird, wenn etwas in den ersten 24 Monaten kaputtgeht. Der Verkäufer haftet zwei Jahre lang auch für verborgene Mängel. Einzige Ausnahme: Im Konfliktfall muss er in den ersten sechs Monaten beweisen, dass sein Produkt fehlerfrei war. Vom siebten Monat an hat der Kunde die Beweislast. Er muss belegen, dass die Ware bereits zum Lieferzeitpunkt Mängel hatte. Da das schwierig ist, kommen die meisten Händler ihren Kunden entgegeben und nehmen Elektrogeräte und Co. zurück oder tauschen sie. Das gilt allerdings nur, wenn erkennbar ist, dass die Kunden den Schaden nicht selbst verursacht haben.
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