Immobilienkäufer sollten sich den Grundsteuerbescheid vom Verkäufer zeigen lassen
Endlich ein eigenes Haus und keine Miete mehr zahlen. Das ist natürlich ein Grund zur Freude. Doch auch Immobilienbesitzer haben Kosten – zum Beispiel fällt beim Kauf erst einmal die Grunderwerbsteuer, danach dauerhaft die Grundsteuer an. Diese Steuern sollten Bauherren und Käufer nicht vergessen, wenn die Finanzierung geplant wird. Die Höhe der Nebenkosten für Grunderwerb und Grundbesitz kann – je nach Wohnort – stark variieren. „Die Grundsteuer gehört häufig zu den größten Posten bei den Nebenkosten“, sagt Bernd Neuborn von der BHW Bausparkasse.
Wie groß ist das Grundstück, das Haus oder die Wohnung?
Ein Beispiel: Für eine Eigentumswohnung aus den neunziger Jahren mit 115 Quadratmetern zahlt ein Besitzer in Hamburg 630 Euro Grundsteuer pro Jahr. Der BHW-Experte erklärt: „Die Berechnung orientiert sich zum einen an der Größe von Grundstück, Haus oder Wohnung. Die Kommune legt zum anderen einen Hebesatz als Multiplikator fest. Hamburg erhebt derzeit 540 Prozent, Berlin ganze 810 Prozent.“ Bernd Neuborn rät Immobilienkäufern: „Lassen Sie sich den Grundsteuerbescheid vom Verkäufer zeigen. Hat der Hebesatz sich nicht verändert, zahlen Sie den gleichen Betrag.“
13 Milliarden Grundsteuer pro Jahr
Für Städte und Gemeinden sind das wichtige Einnahmen. Nach Angaben des Deutschen Städtetages kommen damit 13 Milliarden Euro pro Jahr in die Staatskassen. In den vergangenen Jahren haben mehr als 60 Prozent der Städte und Gemeinden die Grundsteuer erhöht. „Eventuell können Ausnahmen für denkmalgeschützte Häuser gelten“, sagt Bernd Neuborn. Er verweist darauf, dass Vermieter bei unverschuldeten Mietausfällen Abschläge erhalten können. Das gilt auch, wenn Eigentümer wegen städtebaulicher Sanierungsarbeiten nicht vermieten können. Eigentümer zahlen die „Grundsteuer B“ für den Besitz bebauter und bebaubarer Grundstücke. Wer vermietet, kann die Grundsteuer auf seine Mieter umlegen.
Grunderwerbsteuer wird nur einmal gezahlt
Anders als die Grundsteuer, die jedes Jahr gezahlt wird, werden Käufer einer Immobilie oder eines Grundstücks für die Grunderwerbsteuer nur einmal zur Kasse gebeten. Der Steuersatz ist in jedem Bundesland anders und variiert derzeit zwischen 3,5 Prozent (Bayern und Sachsen) und 6,5 Prozent (Thüringen, Schleswig-Holstein, Saarland, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg) des Kaufpreises. Genauere Informationen finden Sie hier.
Foto: Postbank