Was hilft, wenn man Opfer eines Stalkers wird?

Stalking ist kein Kavaliersdelikt: Die Polizei erklärt, wie Betroffene sich wehren können

Stalking kann theoretisch jeden treffen, doch meistens sind Frauen die Opfer des Psychoterrors. Sie werden verfolgt, belästigt und bedroht. Etwa zwölf Prozent der deutschen Bevölkerung wird Studien zufolge mindestens einmal im Leben von Stalkern tyrannisiert. Laut Statistik trifft es also jeden Achten; die Dunkelziffer von nicht gemeldeten Fällen dürfte aber weitaus höher sein. In acht von zehn Fällen sind die Stalker Expartner, die nicht über eine Trennung hinwegkommen. Anonyme Nachrichten, nächtliche Anrufe, Verfolger auf der Straße, ungebetene Besucher vorm Haus – die Opfer fühlen sich meist hilflos, denn das Nachstellen ist aus ihrer Sicht nicht eindeutig als Straftat einzuordnen.

Stalking beeinträchtigt schwerwiegend

Warum macht das jemand mit mir? Wie groß ist die Gefahr? Wann hört das auf? Diese oder ähnliche Fragen stellen sich unzählige Opfer von Stalking und wissen nicht weiter. Sie fühlen sich in ihrer Sicherheit bedroht und in der Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, sehen aber keine Chance, sich zu wehren. „Emails schreiben ist ja nicht verboten. Da kann doch niemand etwas gegen tun“, heißt es häufig. Doch das ist falsch.

Nachstellen kann ein Haftgrund sein

„Stalking ist kein Kavaliersdelikt“, heißt es bei der Polizei. Dort verweist man darauf, dass es Hilfe für Betroffene gibt: Bereits 2007 wurde der spezielle Tatbestand „Nachstellung“ unter § 238 ins Strafgesetzbuch eingefügt und in den § 112a Strafprozessordnung aufgenommen. Damit kann unter bestimmten Voraussetzungen und Gefährdungen ein Haftgrund zur Anordnung der Untersuchungshaft vorliegen. Man spricht auch von einer sogenannten Deeskalationshaft.

Keine klar abzugrenzende Einzeltat

In der Regel handelt es sich bei Stalking nicht um eine klar abzugrenzende Einzeltat. Über eine längere Zeit kommen mehrere strafbare Handlungen zusammen. Dazu gehört zum Beispiel üble Nachrede, Verleumdung, Sachbeschädigung, Nötigung, Körperverletzung oder Nachstellung. Die „Gefühle“ der Stalker können „positiv“ (Bewunderung, Zuneigung, Liebe) oder „negativ“ (Rachegefühle, Hass) sein. „Positive“ Gefühle schlagen manchmal ins Negative um. Neben ehemaligen Partnern können auch Freunde, Arbeitskollegen, Familienmitglieder oder flüchtige Bekannte zu Tätern werden. Nur selten kennen Opfer ihre Stalker gar nicht.

Nach einer Anzeige wird es oft besser

Bei akuter Bedrohung sollten die Betroffenen unbedingt die Polizei unter 110 rufen und Anzeige erstatten. Erfahrungsgemäß zeigt schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei Wirkung. Nach einer Anzeige hören die Belästigungen häufig auf. Viele Stalking-Opfer möchten einfach nur, dass es endlich vorbei ist und sollten sich nicht scheuen, Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Öffentlichkeit kann vor Stalking schützen

„Die Betroffen sollten ihrer Familie, ihren Freunden, Kollegen oder Nachbarn die Situation ruhig schildern. Denn dann werden die besonders aufmerksam sein und können warnen. Öffentlichkeit kann auch schützen“, betont Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Mehr Informationen zum Thema Stalking gibt es hier.

Foto: St. Albert/Adobe Stock

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