Hausverkauf bei Scheidung

Was wird aus unserem Haus, wenn wir uns trennen?

Verkaufen, vermieten, auszahlen – Paare in Scheidung haben verschiedene Möglichkeiten

Am Anfang ist es meist ein schöner Traum voller guter Vorsätze: Wir kaufen uns zusammen eine Immobilie. Ein Nest für uns beide oder für die ganze Familie. Vier Wände, die uns allein gehören. In dieser Zeit fallen Entscheidungen mit großer finanzieller Tragweite. Um das erste gemeinsame Eigenheim zu finanzieren, nehmen Paare im Durchschnitt ein Darlehen über 330 000 Euro auf und tragen damit für Jahrzehnte gemeinsam die Verantwortung. Doch nicht jede Ehe oder Partnerschaft hält so lange. Kommt es zur Trennung, muss alles neu geordnet werden.

Keine überstürzten Entscheidungen

Das sollte man nicht überstürzen, denn bei einer Scheidung kochen die Emotionen meist hoch. Für durchdachte Lösungen ist zum Glück etwas länger Zeit. Was aus dem Eigenheim werden soll, müssen beide zusammen entscheiden – auch wenn das vor allem am Anfang der Trennungsphase schwerfällt. „Wichtige Regelungen zum Vermögen sollte man deshalb sinnvollerweise schon lange vorher vereinbaren, am besten mit einem Ehevertrag“, rät Jan Ebert von der BHW Bausparkasse. Das tun allerdings die wenigsten Paare beim Kauf. „Ehepartner können ihre Rechte und Pflichten aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt fixieren“, so der Experte. Hier gilt: Besser spät als nie.

Wer im Grundbuch steht, besitzt die Immobilie

Zuerst einmal stellt sich die Frage: Wem gehört das Haus oder die Wohnung überhaupt? Die Überlegung „Wir haben hier zusammen gewohnt, also gehört jedem die Hälfte“ ist oft ein Trugschluss und in guten Zeiten leicht gesagt. In schlechten Zeiten hilft ein Blick ins Grundbuch: Nur wer dort eingetragen ist, besitzt die Immobilie. Das gilt auch, wenn beide den Kauf finanzieren. In den meisten Fällen sind allerdings beide als Eigentümer im Grundbuch aufgeführt. Haben sie beim Immobilienerwerb gemeinsam ein Baudarlehen oder einen Bausparvertrag abgeschlossen, bleiben sie zunächst Vertragspartner.

Ohne Vertrag entsteht eine Zugewinngemeinschaft

Gibt es keinen Ehevertrag, leben beide automatisch in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft, zu deren Vermögen alles gehört, was nach der Hochzeit erwirtschaftet wurde – abzüglich dessen, was jeder einzelne schon vorher besaß. Im Fall einer Scheidung wird dieser Besitz aufgeteilt, rechtlich formuliert: Es findet ein Zugewinnausgleich statt. Dabei muss man aber nicht alles ausgleichen. Hat einer zum Beispiel während der Ehe geerbt, darf er diese Erbschaft allein behalten. Bei einer Scheidung haben beide grundsätzlich das Recht, erst einmal in den eigenen vier Wänden zu bleiben – selbst wenn nur einer im Grundbuch steht. Das Ex-Paar sollte sich in dieser Phase einigen. Ihm stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Einer bleibt und zahlt den anderen aus

Eine naheliegende Lösung, damit das Haus nicht komplett verkauft werden muss: Einer bleibt, der andere zieht aus. Dann wird die Restschuld vom aktuellen Wert der Immobilie abgezogen und das Ergebnis durch zwei geteilt. Wer drin bleibt, zahlt den anderen aus und übernimmt den Kredit alleine. Der Vorteil: Es herrschen klare Verhältnisse. Der Nachteil: Man muss sich dann auf einen Preis einigen. Der sogenannte Verkehrswert, der dabei herangezogen wird, lässt vor allem in begehrten Wohnlagen meist Spielraum für Verhandlungen beziehungsweise Konflikte. „Wenn man sich geeinigt hat, sollte das Eigentum vor der Scheidung an denjenigen übertragen werden, der die Immobilie weiter nutzt“, rät Jan Ebert. „Sonst wird Grunderwerbsteuer fällig.“

Das Haus erhalten, aber vermieten

Wenn die Ex-Partner noch miteinander reden können, kann es auch sinnvoll sein, das Haus erst einmal zu vermieten. Dann teilen sich beide die Mieteinnahmen und die Kosten, also die Schuldentilgungen, laufende Beträge und Instandhaltungen. Die Geschiedenen werden in dem Fall zu Geschäftspartnern. Kommt es dabei ständig zu Streit, kann das sehr anstrengend sein. Wenn es aber ohne größere Probleme läuft, ist das Haus immerhin erhalten und muss nicht verkauft werden.

In zwei Wohneinheiten aufteilen

Eine andere Möglichkeit, um nicht verkaufen zu müssen, ist das Aufteilen. Wenn die Immobilie es zulässt und die Geschiedenen nichts dagegen haben, sich regelmäßig über den Weg zu laufen, kann man das Haus in zwei Wohneinheiten aufteilen. Wer seine Hälfte behalten, häufige Begegnungen mit dem oder der Ex aber vermeiden möchte, hat auch die Möglichkeit, seine Hälfte zu vermieten und selbst woanders zu wohnen.

Gemeinsam verkaufen

Um das Kapitel „Gemeinsames Eigenheim“ nach der Trennung endgültig abzuschließen, erleichtert ein Verkauf oft das Leben. Dann ziehen beide an einem Strang, um den besten Preis zu erzielen. Sie können Schulden tilgen und ohne den anderen neu anfangen. Am schwierigsten wird es, wenn beide sich nicht einigen können und die Immobilie zum Streitobjekt wird. Möglicherweise droht dann irgendwann ein Verkauf zu schlechten Konditionen.

Foto: Adobe Stock / joyfotoliakid / BHW Bausparkasse

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